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DaziT endet: Was Import- und Exportfirmen jetzt prüfen müssen

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DaziT endet: Was Import- und Exportfirmen jetzt prüfen müssen

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beendet das Transformationsprogramm DaziT per 31. Dezember 2026 planmässig. Für Schweizer Import- und Exportfirmen bedeutet das jedoch nicht, dass sämtliche Umstellungen erledigt sind. Einzelne Systeme im Handelswarenverkehr und bei der Abgabenerhebung werden weiterentwickelt.


Unternehmen sollten den Programmabschluss deshalb als Kontrollpunkt nutzen: Sind Zollsoftware, Stammdaten, Rollen im ePortal und Abläufe mit Speditions- und Verzollungspartnern auf die neuen digitalen Verfahren abgestimmt?


Was der Bund abgeschlossen hat


DaziT startete am 1. Januar 2018. Gemäss BAZG wurden die technischen Grundlagen der Zollverwaltung erneuert und mehr als 40 Fachanwendungen mit rund 250 Microservices aufgebaut. Dazu gehören digitale Lösungen für Warenverkehr, Abgaben und Grenzprozesse.


Vom bewilligten Sonderkredit von CHF 393 Millionen waren Ende Juni 2026 nach Angaben des BAZG rund CHF 346,5 Millionen oder 88 Prozent eingesetzt. Das Amt erklärt, der Kreditrahmen werde eingehalten.


Der formelle Programmabschluss ist damit eine Projekt- und Finanzmarke. Er ist kein allgemeiner Stichtag, an dem für jedes Unternehmen gleichzeitig ein neues Zollverfahren beginnt.


Warum die Umstellung trotzdem weitergeht


Das BAZG nennt ausdrücklich Arbeiten, die nach dem Ende von DaziT fortgeführt werden. Dazu zählen die Weiterentwicklung und Fertigstellung ausgewählter Systeme – insbesondere im Handelswarenverkehr und bei der Abgabenerhebung – sowie zusätzliche Investitionen an Grenzübergängen.


Auch die angestrebte Entlastung ist noch kein realisierter Unternehmensnutzen. Der Bund will die Regulierungskosten der Wirtschaft bis 2030 um jährlich CHF 125 Millionen senken. Voraussetzung dafür sind laut BAZG unter anderem die konsequente Nutzung der digitalen Lösungen, die Ablösung alter Systeme und das Inkrafttreten des revidierten Zollrechts.


SRF ordnet den Abschluss deshalb als erreichte Etappe ein. Für Unternehmen ist diese Unterscheidung zentral: Das Grossprogramm endet, die operative Migration läuft weiter.


Was Import- und Exportfirmen jetzt prüfen sollten


  • Systemstand klären: Lass Dir von Zollsoftware-Anbieter oder Verzollungspartner schriftlich bestätigen, welche Passar-Funktionen produktiv genutzt werden und welche Migrationen noch geplant sind.

  • Verantwortung festlegen: Bestimme intern, wer Änderungen bei BAZG-Verfahren, Bewilligungen, ePortal-Rollen und Stammdaten überwacht.

  • Schnittstellen testen: Prüfe ERP-, Transport- und Zolldaten auf vollständige Artikel-, Empfänger-, Bewilligungs- und Referenzangaben.

  • Partner abstimmen: Vereinbare mit Speditionen und Zollagenturen, wer Daten liefert, Meldungen aktiviert und Fehler korrigiert.

  • Notfallprozess dokumentieren: Definiere, wie Sendungen bei Systemstörungen, fehlenden Referenzen oder abweichenden Daten behandelt werden.


Kein Grund für einen Aktionismus-Stichtag


Aus der Mitteilung vom 1. September 2026 folgt keine neue pauschale Meldefrist für alle Schweizer Unternehmen. Die konkreten Termine hängen vom betroffenen Verfahren, der eingesetzten Software und der weiteren Roadmap des BAZG ab.


Wer regelmässig Waren über die Grenze bewegt, sollte deshalb nicht auf eine einzelne Deadline warten. Entscheidend ist, die eigene Prozesskette laufend gegen die aktuellen BAZG-Vorgaben zu prüfen und anstehende Systemwechsel mit genügend Testzeit einzuplanen.


Fazit für Unternehmer


DaziT ist finanziell und organisatorisch auf der Zielgeraden, aber die Digitalisierung des Schweizer Zolls ist nicht abgeschlossen. Für importierende und exportierende Unternehmen liegt die wichtigste Aufgabe jetzt in der Umsetzung: Verantwortlichkeiten, Datenqualität, Schnittstellen und Partnerprozesse müssen zu den digitalen Zollverfahren passen. So lässt sich verhindern, dass technische Umstellungen zu Verzögerungen, Zusatzkosten oder blockierten Sendungen führen.

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