top of page

UBS-Kapitalregeln: Ständerat setzt auf 90 Prozent hartes Eigenkapital

vor 8 Stunden
3 Min. Lesezeit

Der Ständerat stellt sich im Streit um die künftigen UBS-Kapitalregeln hinter einen deutlich strengeren Kurs. Die Grossbank soll ihre ausländischen Tochtergesellschaften künftig zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital unterlegen. Für Schweizer Unternehmen ist der Entscheid vor allem deshalb relevant, weil er den Zielkonflikt zwischen Finanzstabilität, Wettbewerbsfähigkeit und möglicher Kreditverteuerung verschärft.


Was der Ständerat entschieden hat


Am 23. September 2026 sprach sich der Ständerat mit 29 zu 16 Stimmen für eine 90-Prozent-Lösung aus. Damit verwarf die kleine Kammer den Vorschlag ihrer Wirtschaftskommission, der eine hälftige Unterlegung mit hartem Kernkapital und eine hälftige Finanzierung über sogenannte AT1-Instrumente vorgesehen hatte.


Hartes Kernkapital, in der Fachsprache Common Equity Tier 1 oder CET1, besteht vor allem aus Aktienkapital und einbehaltenen Gewinnen. Es gilt als besonders widerstandsfähig, weil es Verluste unmittelbar auffangen kann. AT1-Kapital ist ebenfalls als Verlustpuffer gedacht, wird regulatorisch aber weniger stark gewichtet und ist für Banken in der Regel günstiger.


Der Bundesrat hatte ursprünglich eine vollständige Unterlegung der ausländischen Beteiligungen mit hartem Kernkapital angestrebt. Der nun vom Ständerat unterstützte Wert von 90 Prozent liegt nur leicht darunter. UBS bezeichnet den Entscheid deshalb nicht als echten Kompromiss.


Noch ist die Regel nicht definitiv


Für Unternehmer wichtig: Der Entscheid verändert heute weder Kreditverträge noch Bankgebühren. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Weichen die Beschlüsse der beiden Kammern voneinander ab, folgt die übliche Differenzbereinigung. Gemäss Reuters wird ein endgültiger Entscheid frühestens 2027 erwartet; je nach Ausgestaltung könnte zusätzlich ein Referendum folgen.


Es wäre daher falsch, bereits von einer beschlossenen neuen Kapitalpflicht zu sprechen. Der Ständeratsentscheid zeigt jedoch, dass die politische Mehrheit in der kleinen Kammer die Stabilität des Finanzsystems derzeit höher gewichtet als die von UBS und Wirtschaftsverbänden geforderte mildere Lösung.


Wie gross wäre die Belastung für UBS?


UBS schätzt, dass die vom Ständerat favorisierte Variante rund USD 18 Milliarden zusätzliches hartes Kernkapital erfordern könnte. Die genaue Belastung hängt von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung, Übergangsfristen und weiteren regulatorischen Vorgaben ab.


Die Bank warnt, deutlich höhere Anforderungen könnten ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. In ihrer Stellungnahme vom 23. September erklärte UBS, der Entscheid ignoriere die Bedenken von Wirtschaftsvertretern, Arbeitnehmerorganisationen und zahlreichen Kantonen.


Auf der anderen Seite argumentiert Finanzministerin Karin Keller-Sutter, dass Verluste in einer künftigen Krise stärker von Aktionären und nicht von Steuerzahlenden getragen werden sollen. Die Debatte ist eine direkte Folge des Zusammenbruchs der Credit Suisse und deren Notübernahme durch UBS im Jahr 2023.


Was bedeutet das für Schweizer KMU?


Die unmittelbare Wirkung für KMU ist begrenzt. Die Regeln richten sich an UBS und nicht an Unternehmen, die dort Konten oder Kredite führen. Mittelbar kann die Vorlage dennoch relevant werden.


Wirtschaftsverbände hatten vor der Abstimmung gewarnt, stark erhöhte Kapitalanforderungen könnten die Kreditvergabe verteuern oder einschränken. Ob und in welchem Umfang das tatsächlich geschieht, ist offen. Mehr Eigenkapital kann Finanzierungskosten einer Bank erhöhen; gleichzeitig kann eine widerstandsfähigere Grossbank das Risiko einer schweren Finanzkrise senken. Beide Effekte sind volkswirtschaftlich relevant.


Für Unternehmen mit hoher Abhängigkeit von einer einzelnen Bank ist deshalb nicht Panik, sondern saubere Vorbereitung sinnvoll. Entscheidend sind diversifizierte Bankbeziehungen, frühzeitig erneuerte Kreditlinien und Transparenz über Covenants, Sicherheiten sowie Zinsbindungen.


Drei Fragen, die Unternehmer jetzt prüfen sollten


Erstens: Hängt die Liquidität des Unternehmens von einer einzigen Bank oder Kreditlinie ab? Zweitens: Wann laufen Finanzierungen aus, und wie früh kann eine Anschlusslösung verhandelt werden? Drittens: Welche Investitionen bleiben auch bei höheren Finanzierungskosten wirtschaftlich tragfähig?


Diese Fragen sind nicht erst wegen der UBS-Debatte relevant. Der politische Entscheid macht jedoch sichtbar, wie stark regulatorische Veränderungen langfristig auf Finanzierung, Wettbewerb und Risikobereitschaft im Schweizer Bankensystem wirken können.


Die eigentliche Unternehmer-Lektion


Der Ständerat hat noch keine endgültige neue Regel geschaffen. Er hat aber die Richtung vorgegeben: Nach dem Ende der Credit Suisse erhält die Krisenfestigkeit einer global systemrelevanten Bank politisch ein höheres Gewicht.


Für Schweizer Unternehmer bedeutet das vorerst keinen akuten Handlungsdruck. Es ist jedoch ein guter Zeitpunkt, Finanzierungsrisiken nicht nur über Zinssätze zu beurteilen, sondern auch über Abhängigkeiten. Wer mehrere belastbare Bankbeziehungen besitzt und Kreditgespräche nicht bis zum letzten Moment aufschiebt, schützt seine operative Freiheit unabhängig davon, wie das Parlament am Ende entscheidet.

bottom of page