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Menschen mit Bedeutung aus der schweizer Wirtschaft

Wenn Fremde über Dein Leben und Dein Unternehmen entscheiden - Raphael Schössler deckt auf

  • vor 14 Stunden
  • 6 Min. Lesezeit
Raphael Schössler von Selbstbestimmtpunkt
Raphael Schössler von Selbstbestimmtpunkt

Versicherungen? Geregelt. Finanzielle Vorsorge? Abgesichert. Nachfolgeregelung? Durchdacht oder noch nicht ganz?


Doch was passiert, wenn Du morgen Deinen Willen nicht mehr äussern kannst?

Raphael Schössler von Selbstbestimmtpunkt sieht es täglich: Renommierte Unternehmer, CEOs in Spitzenpositionen, Geschäftsführer mit jahrzehntelanger Erfahrung  viele von ihnen haben eine entscheidende Lücke in ihrer Vorsorge. Eine Lücke, die im Fall von Urteilsunfähigkeit dazu führt, dass zentrale Entscheidungen nicht mehr von ihnen selbst getroffen werden können. Privat wie geschäftlich.


„Unternehmer denken ungern an den Ernstfall, dass sie ausfallen könnten. Sie sehen sich als‚ Fels in der Brandung' und wenn man mit ihnen über Absicherung spricht kommt oft zuerst der Gedanke an den Todesfall – aber nicht an den Zustand davor", erklärt Raphael Schössler von Selbstbestimmtpunkt.


„Für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit fehlen häufig klare Regelungen oder wirksame Massnahmen." Ein Unternehmer sollte sich jedoch für seine Firma so aufstellen, dass diese auch ohne die eigene Handlungsfähigkeit weiterhin funktioniert.


Wenn die KESB zur gesetzlichen Vertretung wird

Wenn jemand Inhaber oder Teilinhaber eines Unternehmens ist und urteilsunfähig wird, prüft die KESB, wer ihn oder sie künftig vertreten soll - und welcher Beistand in welchem Ausmass eingesetzt werden muss. 


Für Geschäftspartner wie auch für den Unternehmer selbst entsteht in einem solchen Fall ohne klare Regelungen mit den nötigen Dokumenten oft ein Gefühl der Ungewissheit: „Wer vertritt mich im Ernstfall?" ist dabei die zentrale Frage.

Ohne klare Regelung wird die KESB zwar nicht zur Inhaberin, Aktionärin oder Gesellschafterin, aber sie übernimmt die gesetzliche Vertretung der Anteile des Geschäftsinhabers


Der von der KESB einzusetzende Beistand übt somit Stimmrechte aus, entscheidet bei Generalversammlungen mit, prüft die Vertretung der operativen Führung und setzt rechtliche Vorgaben durch. „Die KESB handelt nicht unternehmerisch, sondern gesetzlich“, sagt Schössler. „Sie kennt die Person nicht persönlich. Sie muss nach Aktenlage entscheiden - sachlich, korrekt, aber nicht strategisch.“


Das Ziel der KESB ist klar definiert: Schutz, Stabilität und rechtliche Korrektheit.  

Nicht: Wachstum, Vision oder langfristige Unternehmensstrategie.


Wenn keine klare Vorsorgeregelung existiert, kann der Beistand mit Rücksprache der KESB in gewissen Fällen auch prüfen, ob ein Verkauf von Anteilen notwendig ist - etwa um Liquidität sicherzustellen oder Risiken zu reduzieren. Diese Unsicherheit bleibt bestehen, solange keine verbindlichen Regelungen getroffen wurden.


Der rechtliche Dominoeffekt: Vom Krankenbett ins Unternehmen 

Urteilsunfähigkeit beginnt nicht erst im Koma.

Psychische Belastungen, Burnout, Depressionen oder schwere Erkrankungen können dazu führen, dass Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.


In dieser Phase kann ein gefährliches Vakuum entstehen:

•                Rechnungen bleiben liegen

•                Verträge können nicht unterschrieben werden

•                Löhne müssen bezahlt werden

•                aber niemand ist handlungsberechtigt oder entscheidungsfähig


Mit der Meldung an die KESB wird geprüft, ob eine Urteilsunfähigkeit vorliegt. Dieser Prozess kann - je nach Auslastung - Wochen bis Monate dauern.


In dieser Zeit steht vieles still, weil keine klare Vertretung geregelt ist:

•                keine Stellvertretung im Handelsregister

•                keine Regelung im Aktionärbindungsvertrag

•                keine Prokura

•                kein wirksamer Vorsorgeauftrag

•                eingeschränkte Konten

•                sinkendes Vertrauen bei Kunden und Lieferanten


Und auch im privaten Umfeld entstehen Situationen, die ohne selbstbestimmte Vorsorge zu erheblichen Belastungen führen können.


Konkrete Konsequenzen: Gesperrte Konten, falsches Pflegeheim, liquidierte Portfolios


Szenario 1: Eingeschränkte Konten

Ein Paar hat ein Gemeinschaftskonto. Der Mann wird urteilsunfähig. Die Frau geht davon aus, weiterhin wie gewohnt zahlen zu können.

Das Konto wird vorsorglich eingeschränkt – bis die Vermögensverhältnisse geklärt sind. Das kann zu Engpässen im Alltag führen. "Mit einer klaren Vollmacht und dem nötigen Vorsorgedokument hätte man das alles vermeiden können", erklärt Schössler.


Szenario 2: Pflegeheim entgegen dem Wunsch

Eltern werden urteilsunfähig. Wenn keine dokumentierten Wünsche vorliegen, entscheidet die KESB nach Aktenlage - und das kann vom tatsächlichen Willen abweichen. „Auch ohne Urteilsfähigkeit bleiben Emotionen“, sagt Schössler. „Ein Vorsorgeauftrag stellt sicher, dass die eingesetzte Vertrauensperson den Wunsch der Eltern durchsetzen kann.“


Szenario 3: Liquidierte Investments

Ein Unternehmer hat über Jahre ein strategisches Portfolio aufgebaut. Wenn keine klare Anlagestrategie dokumentiert ist, muss der Beistand entscheiden, ob Anlagen veräussert werden müssen, etwa um Liquidität sicherzustellen oder risikoarme Anlagen zu wählen.


Aus Sicht der Behörde ist das korrekt: Sie ist verpflichtet, nach Zivilgesetzbuch (ZGB) und der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) zu handeln.

Aus Sicht des Unternehmers kann es eine jahrelange, erfolgreiche Strategie beeinträchtigen und nicht seinem Wunsch entsprechen.


Die drei Kontrollzonen: Wo die Behörde entscheidet

Ohne Vorsorgedokumente übernimmt

die KESB die gesetzliche Vertretung in drei zentralen Bereichen:


Rechtssorge: Post, E-Mails, rechtliche Angelegenheiten, Vertretung

Personensorge: Pflegeheim, Wohnort, medizinische Entscheidungen

Vermögenssorge: Zahlungen, Immobilien, Investments 

Unternehmensführung: Stimmrechte, Generalversammlungen, strategische Entscheidungen.


„Wir sind in der Schweiz privilegiert, solche Behörden zu haben“, betont Schössler. „Aber sie müssen nach gesetzlichen Vorgaben handeln - nicht nach den persönlichen oder unternehmerischen Werten der von der Urteilsunfähigkeit betroffenen Person.“


Die KESB ist ein Sicherheitsnetz, wenn jemand nichts geregelt hat oder dies vor sich herschiebt. Wir haben in der Schweiz den Luxus, in solchen Situationen aufgefangen zu werden - aber eben nicht nach unseren eigenen Prioritäten.


Die Kosten: Vermögensabhängig und oft unterschätzt

Die KESB stellt ihre Leistungen in Rechnung. Je nach Vermögen und Aufwand können monatliche Kosten entstehen - in Einzelfällen bis zu 700 Franken monatlich.

„Mit klaren Vorsorgedokumenten lassen sich viele dieser Kosten möglicherweise vermeiden“, sagt Schössler.


Warum jedes zweite Vorsorgedokument nicht funktioniert

Viele greifen zu kostenlosen Online‑Vorlagen oder ChatGPT. Die Praxis zeigt: Jedes zweite Dokument ist nicht gültig oder nicht umsetzbar.


Typische Fehler:

→ Formvorschriften nicht eingehalten

Wichtige Bereiche fehlen

→ Beauftragte Personen nicht informiert oder sie lehnen ab

→ Datum oder Unterschrift fehlt

→ Dokument veraltet → Beauftragte sind verstorben, ausgewandert, nicht mehr erreichbar → Mehrere Vorsorgebeauftragte auf gleicher Stufe → Uneinigkeit, KESB muss eingreifen

"Es geht nicht nur um die juristische Korrektheit", erklärt Schössler. "Vielmehr geht es um  Aufklärung, Betreuung und Aktualisierung."

Die drei Prüfpunkte: Ist Dein Vorsorgedokument wirklich sicher?

Überprüfe jetzt, ob Deine bestehenden Vorsorgedokumente funktionieren würden:


1. Sind alle drei Bereiche explizit erwähnt?

Sind Rechtssorge, Personensorge und Vermögenssorge klar und umfassend geregelt. Fehlt ein Bereich, muss die KESB ergänzend eingreifen.


2. Sind Firmen, Immobilien und Investments konkret geregelt?

Ohne klare Anweisungen müsste die KESB übernehmen.


3. Sind die beauftragten Personen aktuell und informiert?

Leben sie noch? Sind sie erreichbar? Haben sie zugestimmt?


„Wenn Du bei einem dieser Punkte zögerst, besteht Handlungsbedarf”, so Schössler


Das ganzheitliche System: Welche Dokumente und Handlungen Unternehmer wirklich brauchen

Für Unternehmer reicht ein einzelnes Dokument nicht.


Vorsorgeauftrag: Bestimmt, wer Deinen Willen äussert, wenn Du es nicht mehr kannst. Deckt Rechtssorge, Personensorge, Vermögenssorge ab. Für Unternehmer: explizite Regelung zu Stimmrechten, Generalversammlungen, Unternehmensführung.


Generalvollmacht: Ermöglicht der Vertrauensperson bereits Vorabklärungen während der Validierung des Vorsorgeauftrags zu treffen. Kontakt mit Vermietern, Prüfung der Finanzen, Sicherstellung laufender Zahlungen.


Patientenverfügung: Regelt medizinische Entscheidungen wie, Lebenserhaltende Massnahmen ja oder nein? Schmerzbehandlung? Bestattungsform? Organspende, usw.?


Sorgerechtsverfügung: Wunsch, wer die elterliche Sorge übernimmt, wenn Du es nicht mehr kannst.


Optional: Aktionärbindungsvertrag: je nach Unternehmensstruktur


Handelsregisterrechtliche Schritte umgesetzt: auch ein Vorsorgeauftrag regelt nicht alles


„Man kann vieles in einem Dokument bündeln“, sagt Schössler, „aber für Unternehmer braucht es zusätzliche Klarheit.“


Klarheit statt Kontrollverlust: Die Botschaft von Raphael Schössler

Schössler hat eine klare Botschaft an Unternehmer, die denken "Ja, irgendwann mache ich das dann schon mal":

"Wenn jemand urteilsunfähig ist, ist es zu spät. Dann gibt es keine Hilfe und Unterstützung mehr.

Betroffene wissen nicht, wer der Beistand sein wird. Sie wissen nicht, welche Entscheidungen er treffen wird. Und vor allem: im Falle der eingetretenen Urteilsunfähigkeit können Betroffene keine Vertrauensperson mehr bestimmen."


Es ist kein Luxus. Es ist ein Grundbedürfnis.

Jede volljährige Person hat das Recht, bewusst zu entscheiden, was im Fall von Urteilsunfähigkeit oder Tod passieren soll.


Selbstbestimmtpunkt: Spezialisierung, Netzwerk, Verantwortung

"Selbstbestimmtpunkt ist mehr als eine Dienstleistung", erklärt Schössler. "Es ist eine Community. Es ist ein Gefühl von Unabhängigkeit, Weitsichtigkeit, Klarheit und Selbstbestimmung."


Selbstbestimmtpunkt hat sich auf Vorsorgedokumente und deren professionelle Umsetzung spezialisiert. Das umfasst Klarheit, Beratung, Erstellung und langfristige Begleitung.


Dafür arbeitet Selbstbestimmtpunkt mit einem Netzwerk aus erfahrenen Anwälten, Juristen und zertifizierten Mediatorinnen und Mediatoren zusammen. 


Zudem unterstützen wir Finanzinstitute, Versicherungen, Broker, Treuhänder und Kanzleien als verlässlicher Kooperationspartner, indem wir deren Kundinnen und Kunden im Bereich der Selbstvorsorge, Dokumentenerstellung und Begleitung professionell betreuen.


So entsteht ein ganzheitlicher Ansatz, der rechtliche, finanzielle und familiäre Aspekte verbindet - und sowohl Endkunden als auch Partnern die Sicherheit gibt, dass im Ernstfall alles geregelt ist.


Das “Problem” ist nicht die KESB, sondern Deine fehlende Selbstbestimmung

Die entscheidende Frage lautet:  „Willst Du selbst bestimmen, wer über Dein Leben und Dein Unternehmen entscheidet – oder überlässt Du das Fremden?”

Weitsicht ist kein Zufall. Klarheit ist eine Entscheidung. Selbstbestimmung ist Dein Recht.


Handle jetzt.


Entscheider Magazin vol 1 Erstveröffentlichung
























 
 
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