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Säule 3a 2027: Höchstabzug steigt – was Unternehmer jetzt planen sollten

vor 16 Stunden
2 Min. Lesezeit

Wer 2027 in die Säule 3a einzahlt, kann etwas mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Bund erhöht die maximalen Beiträge für Erwerbstätige mit und ohne Pensionskasse. Besonders für Selbstständige ist die neue Limite relevant – sie ist aber nicht automatisch der Betrag, den jede Person vollständig abziehen darf.


Die neuen Säule-3a-Limiten ab 2027

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 5. Oktober 2026 die Höchstabzüge für das Steuerjahr 2027 bekannt gegeben. Für Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, steigt der Maximalbetrag von CHF 7’258 auf CHF 7’373. Das sind CHF 115 mehr als 2026.


Für Erwerbstätige ohne zweite Säule steigt der absolute Höchstbetrag von CHF 36’288 auf CHF 36’864. Die Erhöhung beträgt CHF 576. Die neuen Limiten treten am 1. Januar 2027 in Kraft.


Was für Selbstständige ohne Pensionskasse gilt

Der höhere Betrag von CHF 36’864 ist keine pauschale Einzahlungslimite für alle Selbstständigen. Ohne Anschluss an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge können weiterhin höchstens 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens in die Säule 3a eingezahlt und steuerlich abgezogen werden – bis zum neuen Maximum.


Ein Beispiel: Bei einem relevanten Nettoerwerbseinkommen von CHF 100’000 liegt die persönliche Limite bei CHF 20’000. Erst ab einem entsprechend höheren Einkommen kann der absolute Höchstbetrag von CHF 36’864 ausgeschöpft werden.


Selbstständige mit Pensionskassenanschluss fallen dagegen unter die tiefere Limite von CHF 7’373. Für die Planung ist deshalb nicht allein die Rechtsform entscheidend, sondern auch, ob eine zweite Säule besteht.


Warum die Änderung für Unternehmer relevant ist

Die Erhöhung fällt moderat aus. Trotzdem beeinflusst sie die private Vorsorge- und Steuerplanung von Inhaberinnen und Inhabern, Selbstständigen sowie mitarbeitenden Familienmitgliedern.


Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge können im gesetzlichen Rahmen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wie hoch die effektive Steuerersparnis ausfällt, hängt jedoch vom Einkommen, dem Wohnort und dem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Aus der Erhöhung um CHF 115 oder CHF 576 lässt sich deshalb keine allgemein gültige Steuerersparnis ableiten.


Was Unternehmen und Selbstständige jetzt planen sollten

Die neuen Beträge betreffen das Steuerjahr 2027. Für 2026 gelten weiterhin CHF 7’258 beziehungsweise maximal CHF 36’288. Wer Budgets, Lohnbezüge und private Vorsorge früh plant, sollte die Anpassung trotzdem bereits berücksichtigen.


  • Liquidität festlegen: Bestimme, welcher Betrag 2027 realistisch bis Jahresende gebunden werden kann.

  • Pensionskassenstatus klären: Prüfe, ob die kleine oder die grosse Säule-3a-Limite gilt.

  • Einkommensbasis prüfen: Ohne Pensionskasse begrenzen 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens den Abzug.

  • Zahlung nicht aufschieben: Plane die Überweisung mit genügend Reserve vor dem Jahresende.

  • Steuerwirkung individuell rechnen: Beurteile den Vorteil anhand von Kanton, Gemeinde und Einkommen.


Mehr einzahlen ist nicht automatisch die beste Lösung

Die Säule 3a verbindet Vorsorge mit einem Steuerabzug, bindet das Kapital jedoch grundsätzlich bis zur Pensionierung oder bis zu einem gesetzlich vorgesehenen Vorbezugsgrund. Unternehmer sollten deshalb zuerst genügend frei verfügbare Liquidität für Steuern, Investitionen und Schwankungen im Geschäft sichern.


Auch die Wahl zwischen Konto-, Wertschriften- und Versicherungslösungen sollte getrennt von der Frage nach dem Maximalbetrag beurteilt werden. Kosten, Anlagehorizont, Risiko und vertragliche Bindung sind für den langfristigen Nutzen oft wichtiger als die jährliche Erhöhung der Limite.


Fazit: Kleine Erhöhung, klare Planungsaufgabe

Ab 2027 können Erwerbstätige mit Pensionskasse maximal CHF 7’373 in die Säule 3a einzahlen und abziehen. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36’864.


Für Unternehmer ist die Änderung kein Grund für hektische Einzahlungen. Sie ist ein konkreter Anlass, Vorsorge, Steuerbelastung und betriebliche Liquidität für 2027 gemeinsam zu planen.

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