China-Abkommen: Auf 99,8 Prozent der Schweizer Exporte sollen die Zölle fallen
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Die Schweiz und China haben die Verhandlungen über ein modernisiertes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Für Schweizer Exporteure ist das wirtschaftlich bedeutend: Mittelfristig sollen 99,8 Prozent der heutigen Ausfuhren nach China zollfrei werden. Das potenzielle zusätzliche Einsparvolumen beträgt laut SECO rund CHF 244 Millionen.
Was tatsächlich beschlossen wurde
Bundespräsident Guy Parmelin und der chinesische Handelsminister Wang Wentao gaben den Verhandlungsabschluss am 20. August 2026 in Bern bekannt. Das bestehende Freihandelsabkommen ist seit 2014 in Kraft, behandelt die beiden Handelsrichtungen beim Marktzugang jedoch ungleich.
Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sind heute fast alle chinesischen Industrieexporte in die Schweiz zollfrei. Auf chinesischer Seite profitieren dagegen lediglich 53,6 Prozent der Schweizer Ausfuhren von vollständiger Zollfreiheit.
Das optimierte Abkommen soll dieses Ungleichgewicht deutlich reduzieren. Nach dem Inkrafttreten wären 77,5 Prozent der aktuellen Schweizer Exporte zollfrei. Nach Zollabbaufristen von fünf bis maximal zehn Jahren soll der Anteil auf 99,8 Prozent steigen.
Das Abkommen ist noch nicht in Kraft
Unternehmen können die neuen Zollvorteile noch nicht anwenden. Die Abkommenstexte werden zunächst rechtlich bereinigt. Die Unterzeichnung wird noch im Laufe des Jahres 2026 angestrebt. Danach folgen die innerstaatlichen Genehmigungsverfahren in beiden Ländern.
Ein verbindliches Inkrafttretensdatum liegt deshalb noch nicht vor. Exporteure sollten ihre Preise, Zollkalkulationen und Verträge nicht vorzeitig auf die neuen Präferenzen umstellen.
Uhren, Pharma und Maschinen profitieren besonders
Das SECO beziffert das zusätzliche Zolleinsparpotenzial auf rund CHF 244 Millionen. Die Berechnung basiert auf chinesischen Importdaten der Jahre 2022 bis 2024 und setzt voraus, dass die Exporte die Bedingungen des Abkommens erfüllen.
Besonders stark verbessert sich die zollfreie Handelsabdeckung in zentralen Schweizer Exportbranchen:
Uhren: von 1,0 auf 100 Prozent.
Pharmaprodukte: von 29,1 auf 100 Prozent.
Chemische Produkte: von 50,4 auf 100 Prozent.
Kunststoffe: von 52,9 auf 100 Prozent.
Maschinen: von 74,7 auf 100 Prozent.
Präzisionsinstrumente und elektrische Maschinen: von 85,9 beziehungsweise 89,0 auf 100 Prozent.
Die vollständige Zollbefreiung gilt teilweise erst nach mehrjährigen Abbaufristen. Zudem wird die chinesische Luxussteuer vom Freihandelsabkommen nicht erfasst. Für Uhrenhersteller und Anbieter anderer hochpreisiger Güter verschwindet damit nicht jede fiskalische Belastung.
Auch Lebensmittelhersteller erhalten besseren Zugang
Im Agrarbereich sollen Käse sowie Röstkaffee und kaffeebasierte Zubereitungen nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren vollständig zollfrei werden. Schokolade, Baby- und Kleinkindnahrung, Wein und Trockenfleisch profitieren bereits unter dem heutigen Abkommen von Zollfreiheit.
Für Schweizer Lebensmittelhersteller entsteht damit eine langfristige Exportchance. Entscheidend bleiben jedoch Produktzulassung, Kennzeichnung, Vertrieb, lokale Konsumentenpräferenzen und die korrekte Einhaltung der Ursprungsregeln.
Neue Ursprungsregeln können Lieferketten vereinfachen
Das optimierte Abkommen soll nicht nur Zölle senken. Nach Angaben des SECO dürfen unter bestimmten Bedingungen künftig Bearbeitungsschritte in einem Drittstaat stattfinden. Zudem soll die Zollpräferenz nicht mehr zwingend davon abhängen, dass eine Ware direkt zwischen der Schweiz und China transportiert wird.
Weiter schafft das Abkommen die Grundlage für elektronische Ursprungszertifikate EUR.1. Für Unternehmen mit komplexen Lieferketten oder Umschlagplätzen ausserhalb der beiden Vertragsstaaten können diese Änderungen administrativ und operativ relevant sein.
Dienstleistungen, Investitionen und digitaler Handel
China verbessert laut SECO den Marktzugang für verschiedene Schweizer Dienstleister und Investoren. Genannt werden unter anderem technische Prüf- und Analysedienstleistungen, Finanzdienstleistungen, industrielle Dienstleistungen sowie Bereiche des Luft- und Seeverkehrs.
Ein neues Kapitel zum digitalen Handel soll die Rechtssicherheit für grenzüberschreitende digitale Geschäftsmodelle erhöhen und papierlose Handelsprozesse fördern. Die konkreten Abkommenstexte werden allerdings erst bei der Unterzeichnung veröffentlicht. Bis dahin sollten Unternehmen keine weitergehenden Rechte aus der Zusammenfassung ableiten.
Was exportierende KMU jetzt vorbereiten sollten
Der Verhandlungsabschluss ist strategisch wichtig, aber noch kein Startsignal für neue Zollanmeldungen. Unternehmen können die Zeit bis zur Unterzeichnung und Genehmigung für eine strukturierte Vorbereitung nutzen.
China-Umsätze und potenzielle Exportprodukte nach Zolltarifnummern erfassen.
Prüfen, welche Produkte heute nur Teilkonzessionen erhalten oder vom zollfreien Zugang ausgeschlossen sind.
Ursprungsnachweise, Lieferantenangaben und Bearbeitungsschritte in Drittstaaten dokumentieren.
Zollersparnisse erst nach Veröffentlichung der finalen Abbaulisten und Ursprungsregeln belastbar kalkulieren.
Vertrags-, Preis- und Markteintrittsplanung mit dem tatsächlichen Inkrafttretensdatum verknüpfen.
Für Schweizer Exporteure kann das optimierte Abkommen die Kostenposition im chinesischen Markt substanziell verbessern. Der entscheidende Punkt ist jedoch das Timing: Heute steht der Verhandlungsabschluss fest. Nutzbar werden die neuen Vorteile erst nach Unterzeichnung, Genehmigung und Inkrafttreten.



