FINMA rügt Julius Bär: Was Unternehmer aus dem Fall lernen
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ihr Verfahren gegen Julius Bär abgeschlossen. Ihr Befund ist deutlich: Die Privatbank verletzte bei riskanten Privatkrediten und bei Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen schwerwiegend die Vorgaben zum Risikomanagement und zur Geldwäschereibekämpfung. Für Schweizer Unternehmen ist der Fall eine konkrete Lektion darüber, was geschieht, wenn Wachstum, Kundeninteressen und Umsatzdruck die Kontrollfunktionen überholen.
Was die FINMA festgestellt hat
Nach Angaben der FINMA baute Julius Bär ab September 2019 ein neues Geschäft mit Privatkrediten auf. Gegenüber einer europäischen Unternehmensgruppe und deren Gründer stieg das Engagement zeitweise auf mehr als CHF 1 Milliarde.
Die Bank habe dabei zahlreiche Warnsignale ignoriert, eigene Risikolimiten verletzt und undurchsichtige Transaktionen ermöglicht. Die Ende 2023 noch ausstehende Position von CHF 586 Millionen musste vollständig abgeschrieben werden.
Unabhängig davon beanstandete die Aufsicht Geschäftsbeziehungen zu zwei russischen politisch exponierten Personen. Julius Bär habe die Herkunft der Vermögenswerte über mehrere Jahre nicht ausreichend abgeklärt und geldwäschereirechtliche Meldepflichten verletzt.
CHF 250 Millionen zusätzliches Kapital
Die FINMA ordnete an, dass Julius Bär zusätzlich CHF 250 Millionen Kapital halten muss. Die Vorgabe gilt, bis die Bank die geplante Trennung von Kunden abgeschlossen hat, die nicht zu ihrem neuen Risikoprofil passen.
Für die Bank hat das operative Folgen: Zusätzlich gebundenes Kapital fehlt für Ausschüttungen, Akquisitionen oder weiteres Wachstum. Reuters weist zudem darauf hin, dass es sich um das fünfte FINMA-Enforcementverfahren gegen Julius Bär innerhalb von weniger als zehn Jahren handelt.
Warum der Fall Schweizer Unternehmer betrifft
Der Fall spielt in einer Privatbank, doch die Führungsfehler sind branchenübergreifend. Ein neues Geschäftsfeld wuchs schneller als die Fähigkeit, Risiken verlässlich zu beurteilen und Grenzen durchzusetzen.
Besonders gefährlich wird diese Entwicklung, wenn einzelne Kunden oder Projekte einen zu grossen Anteil des Risikos tragen. Dann genügt eine Fehlbeurteilung, um einen erheblichen Teil des Jahresgewinns oder sogar des Eigenkapitals zu vernichten.
Auch Geldwäschereiprüfungen sind kein reines Bankthema. Schweizer Unternehmen mit internationalen Kunden, Vermittlern, Lieferanten oder Investoren müssen wirtschaftlich Berechtigte, Sanktionsrisiken und ungewöhnliche Zahlungswege kennen. Wer Warnsignale nicht dokumentiert und klärt, riskiert finanzielle Schäden, blockierte Zahlungen und Reputationsverluste.
Vier Kontrollen, die Unternehmen jetzt prüfen sollten
Erstens: Klumpenrisiken. Wie gross darf das Engagement gegenüber einem einzelnen Kunden, Projekt, Lieferanten oder Land werden? Die Limite muss messbar sein und auch unter Umsatzdruck gelten.
Zweitens: Eskalation. Warnsignale brauchen einen klaren Entscheidungsweg. Wer darf ein Geschäft stoppen, welche Informationen müssen vorliegen und wer dokumentiert die Freigabe?
Drittens: Unabhängigkeit. Risiko- und Compliance-Funktionen dürfen nicht vom kommerziellen Erfolg derselben Geschäfte abhängig sein, die sie kontrollieren.
Viertens: Kundenprüfung. Bei komplexen Eigentümerstrukturen, politisch exponierten Personen, Hochrisikoländern und ungewöhnlichen Geldflüssen reicht eine einmalige Prüfung beim Vertragsabschluss nicht aus.
Kein Ersatz für unternehmerisches Urteil
Mehr Regeln allein verhindern Fehlentscheide nicht. Entscheidend ist eine Führungskultur, in der schlechte Nachrichten früh eskaliert werden und Kontrollfunktionen tatsächlich Einfluss haben.
Die FINMA spricht bei Julius Bär von erheblichen Verstössen und einer mangelhaften Risiko- und Compliance-Kultur. Für Unternehmer ist das der zentrale Punkt: Risiken werden nicht erst gefährlich, wenn sie in einer Bilanz sichtbar werden. Gefährlich werden sie, wenn bekannte Warnsignale folgenlos bleiben.
Fazit
Julius Bär muss nach schweren Aufsichtsfeststellungen CHF 250 Millionen zusätzliches Kapital halten. Die unmittelbare Massnahme trifft eine Bank. Die Führungslektion gilt für jedes Unternehmen: Wachstum ohne verbindliche Limiten, unabhängige Kontrollen und dokumentierte Eskalation kann einen einzelnen Geschäftsentscheid in einen existenziellen Verlust verwandeln.



