Schweizerkreuz auf Auslandprodukten: Was die Swissness-Praxis für KMU bedeutet

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat seine Praxis zur Verwendung des Schweizerkreuzes präzisiert. Unter engen Voraussetzungen darf das Zeichen zusammen mit Angaben wie «SWISS ENGINEERING» auch auf Produkten erscheinen, die nicht als Ganzes die Swissness-Kriterien erfüllen. Der Fall des Schuhherstellers Kybun zeigt nun, warum diese Auslegung für produzierende KMU mehr ist als eine juristische Detailfrage.
Was hat das IGE geändert?
Die Präzisierung gilt seit dem 23. März 2026. Sie ist keine Änderung des Swissness-Gesetzes, sondern eine Anpassung der Behördenpraxis. Entscheidend ist, ob das Schweizerkreuz vom Publikum als Herkunftsangabe für das gesamte Produkt verstanden wird oder nur auf eine klar bezeichnete Tätigkeit in der Schweiz verweist.
Nach Angaben des IGE sind Kombinationen wie «SWISS RESEARCH» oder «SWISS ENGINEERING» grundsätzlich möglich, wenn die genannte Tätigkeit tatsächlich vollständig in der Schweiz erfolgt. Das Kreuz muss dabei exakt zwischen den beiden Wörtern stehen. Seine quadratische Seitenlänge darf zudem nicht grösser sein als die einheitlich gestaltete Schrift.
Das ist keine pauschale Erlaubnis für das Schweizerkreuz auf ausländischen Waren. Wird das Zeichen als Herkunftshinweis für das ganze Produkt wahrgenommen, bleiben die Swissness-Kriterien massgebend. Besondere Vorschriften einzelner Branchen gelten weiterhin.
Warum das Thema jetzt aktuell ist
Am 11. August 2026 machte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) den Fall Kybun öffentlich. Das Unternehmen plant nach eigenen Angaben, einen Teil der Produktion vom Standort Sennwald nach Montebelluna in Italien zu verlagern. Rund 40 Arbeitsplätze sind laut Kybun und SGV betroffen.
Wie viele Stellen tatsächlich wegfallen, welche Produktionsschritte verlagert werden und wann die Verlagerung abgeschlossen sein soll, ist bislang nicht detailliert bekannt. Montebelluna ist für Kybun zudem kein neuer Produktionsstandort: Das Unternehmen fertigt dort bereits einen Teil seiner Schuhe.
Kybun begründet den Schritt auch mit der neuen Auslegung: Wenn sich das Schweizerkreuz bei klarer Kennzeichnung einer Schweizer Entwicklungs- oder Ingenieurleistung weiterhin nutzen lässt, sinkt aus Sicht des Unternehmens der Anreiz, sämtliche Produktionsschritte in der Schweiz zu halten. Diese Begründung ist eine Unternehmensposition, kein Beleg dafür, dass die Praxisänderung generell zu Produktionsverlagerungen führt.
Warum produzierende KMU alarmiert sind
Für viele Schweizer Hersteller ist das Kreuz ein sichtbares Signal für Herkunft, Qualität und einen höheren Kostenstandort. Wird es auf einem Produkt mit Auslandproduktion verwendet, kann die Abgrenzung gegenüber günstigeren Wettbewerbern schwieriger werden – selbst wenn die Kennzeichnung rechtlich korrekt ist.
Der SGV stützt seine Kritik unter anderem auf eine repräsentative Demoscope-Befragung von 1'154 Stimmberechtigten. Gemäss Verband gaben 60 Prozent an, dass ihr Vertrauen in das Schweizerkreuz sinke, wenn es auch auf im Ausland hergestellten Produkten verwendet werden darf. Mehr als 80 Prozent wollten das Kreuz demnach Produkten vorbehalten, die in der Schweiz hergestellt werden. Die Umfrage wurde vom SGV präsentiert und ist deshalb als Interessenverbandsquelle einzuordnen.
Was bedeutet das konkret für Dein Unternehmen?
Wer das Schweizerkreuz oder Angaben wie «Swiss Made», «Swiss Engineering» oder «Swiss Design» verwendet, sollte Gestaltung, Dokumentation und Lieferkette gemeinsam prüfen. Die zentrale Frage lautet nicht nur, wo ein Produkt hergestellt wird, sondern auch, welche konkrete Aussage das Zeichen beim Kunden auslöst.
Kennzeichnung prüfen: Stelle sicher, dass das Schweizerkreuz eindeutig mit der konkreten Schweizer Tätigkeit verbunden ist und nicht wie eine Herkunftsangabe für das gesamte Produkt wirkt.
Schweizer Leistung belegen: Dokumentiere nachvollziehbar, welche Forschung, Entwicklung, Konstruktion oder Gestaltung vollständig in der Schweiz erfolgt.
Verpackung ganzheitlich beurteilen: Produktname, Flaggen, Farben, Bildwelt und weitere Aussagen können den Gesamteindruck verändern.
Sonderregeln beachten: Prüfe, ob für Deine Branche strengere oder zusätzliche Herkunftsvorschriften gelten.
Rechtliche Freigabe einholen: Bei grenzüberschreitender Produktion oder einem Verpackungswechsel lohnt sich vor dem Druck eine spezialisierte Prüfung.
Markenpositionierung hinterfragen: Wenn Schweizer Fertigung ein Verkaufsargument ist, sollte sie konkreter und belegbarer kommuniziert werden als nur über ein Symbol.
Produktionsentscheide sollten nicht am Symbol hängen
Die neue Praxis kann die Marken- und Standortrechnung verändern. Sie ersetzt aber keine Gesamtanalyse. Lohnkosten, Qualitätssicherung, Lieferzeiten, Zölle, Wechselkurse, Mindestmengen, Know-how-Schutz und Reputationsrisiken bleiben für eine Produktionsverlagerung entscheidend.
Für KMU ist besonders wichtig, Marketing und Operations nicht getrennt zu betrachten. Eine rechtlich zulässige Kennzeichnung kann bei Kunden trotzdem anders ankommen als beabsichtigt. Wer Produktion ins Ausland verlagert und gleichzeitig mit Schweizer Entwicklungsleistung wirbt, braucht deshalb eine präzise, transparente Kommunikation.
Wie geht es weiter?
Der SGV hat eine Petition angekündigt und unterstützt politische Vorstösse gegen die neue Auslegung. Eine Aufhebung oder erneute Änderung ist derzeit jedoch nicht beschlossen. Für Unternehmen gilt deshalb die seit dem 23. März 2026 publizierte IGE-Praxis.
Unternehmer sollten bestehende Kennzeichnungen jetzt überprüfen, aber weder aus der IGE-Präzisierung noch aus der politischen Kritik voreilige Schlüsse ziehen. Massgebend sind der konkrete Wortlaut, die Gestaltung, die belegbare Schweizer Tätigkeit und der Gesamteindruck beim Kunden.
Quelle: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE), Praxispräzisierung zur Swissness-Gesetzgebung, 23. März 2026. Originalquelle beim IGE



