Mehrwertsteuer Schweiz: Bundesrat will Normalsatz um 0,5 Prozentpunkte erhöhen
Der Bundesrat hat am 12. August 2026 die Botschaft zur befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer für zusätzliche Rüstungsausgaben ans Parlament verabschiedet. Vorgesehen ist ein Aufschlag von 0,5 Prozentpunkten auf den Normalsatz und von 0,3 Prozentpunkten auf den Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Der reduzierte Satz soll unverändert bleiben. Für Unternehmen ist die Vorlage relevant – aber noch nicht beschlossen.
Was hat der Bundesrat beschlossen?
Der Bundesrat will die zusätzlichen Rüstungsausgaben der Armee über eine befristete Mehrwertsteuererhöhung finanzieren. Die geplanten Mehreinnahmen sollen vollständig in Rüstungsausgaben fliessen. Nach den im Juni 2026 festgelegten Eckwerten soll die Erhöhung während zwölf Jahren gelten und insgesamt rund CHF 24 Milliarden einbringen.
Konkret sieht die Vorlage folgende Änderungen vor:
Der Normalsatz soll um 0,5 Prozentpunkte steigen.
Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll um 0,3 Prozentpunkte steigen.
Der reduzierte Satz für Güter wie Lebensmittel und Medikamente soll unverändert bleiben.
Die zusätzlichen Einnahmen sollen zweckgebunden für Rüstungsausgaben verwendet werden.
Mit der Verabschiedung der Botschaft beginnt nun die parlamentarische Beratung. Die Erhöhung gilt deshalb nicht automatisch. Weil die Mehrwertsteuersätze in der Bundesverfassung verankert sind, braucht es nach dem Parlament auch die Zustimmung von Volk und Ständen.
Was bedeutet die geplante Mehrwertsteuererhöhung für Unternehmen?
Eine höhere Mehrwertsteuer ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen nicht in jedem Fall ein direkter Kostenblock. Wirtschaftlich relevant wird sie trotzdem: Unternehmen müssen entscheiden, ob sie höhere Endpreise durchsetzen können oder einen Teil der Belastung über tiefere Margen auffangen.
Besonders direkt betroffen wären Unternehmen mit Leistungen zum Normalsatz sowie Hotels und andere Beherbergungsbetriebe. Hinzu kommt der operative Aufwand einer Satzänderung. Kassen, Onlineshops, ERP- und Buchhaltungssysteme, Preislisten, Offerten, Abonnemente und langfristige Verträge müssen zum richtigen Stichtag angepasst werden.
Für Unternehmen mit eingeschränktem oder fehlendem Vorsteuerabzug kann die Belastung zusätzlich steigen, weil ein Teil der Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert werden kann. Das betrifft je nach Tätigkeit beispielsweise gewisse Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Finanzen oder Immobilien.
Noch besteht kein unmittelbarer Handlungsdruck
Der entscheidende Punkt für Unternehmer: Die höheren Sätze gelten heute nicht. Der Bundesrat hat eine Vorlage ans Parlament verabschiedet, keinen endgültigen Steuersatz beschlossen. Unternehmen sollten deshalb weder Preise noch Systeme vorschnell umstellen.
Trotzdem ist es sinnvoll, die Entwicklung zu beobachten. Je länger Verträge, Preisgarantien oder Abonnemente laufen, desto wichtiger wird eine saubere Regelung für mögliche Steueränderungen.
Was Du jetzt als Unternehmer prüfen solltest
Verträge: Prüfe bei langfristigen Verträgen, ob Änderungen gesetzlicher Abgaben sauber geregelt sind.
Preislogik: Kläre, ob Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer vereinbart werden und wer eine Erhöhung wirtschaftlich trägt.
Systeme: Stelle sicher, dass Kasse, ERP, Buchhaltung und Onlineshop neue Steuersätze ohne grössere Sonderentwicklung abbilden können.
Margen: Simuliere, was passiert, wenn Du eine Erhöhung nicht vollständig an Kunden weitergeben kannst.
Kommunikation: Plane bei einer späteren Annahme genügend Zeit für klare Preis- und Kundeninformationen ein.
Warum die Vorlage für KMU besonders relevant ist
Grossunternehmen können Steuer- und Systemanpassungen meist über spezialisierte Teams abwickeln. Bei KMU landen dieselben Aufgaben häufig direkt bei der Geschäftsleitung, im Treuhandbüro oder bei einzelnen Mitarbeitenden. Der administrative Aufwand ist deshalb im Verhältnis zur Unternehmensgrösse oft höher.
Gleichzeitig verfügen kleinere Unternehmen häufig über weniger Spielraum bei ihren Margen. Wer im starken Preiswettbewerb steht, kann zusätzliche Steuerbelastungen nicht beliebig weitergeben. Genau deshalb ist die Vorlage nicht nur ein politisches Thema, sondern eine mögliche Preis-, Vertrags- und Margenentscheidung.
Wie geht es weiter?
Als Nächstes befasst sich das Parlament mit der Botschaft. Änderungen an der Vorlage sind weiterhin möglich. Erst nach einem Beschluss von National- und Ständerat und einer obligatorischen Volksabstimmung steht fest, ob und in welcher Form die Mehrwertsteuer tatsächlich steigt.
Für Unternehmen lautet die sinnvolle Strategie deshalb: heute noch nichts umstellen, aber Verträge und Systeme so vorbereiten, dass eine spätere Anpassung nicht unter Zeitdruck erfolgen muss.
Quellen
Bundesrat, 12. August 2026: Botschaft zur Mehrwertsteuer für die Sicherheit ans Parlament verabschiedet – https://www.admin.ch/de
Bundesrat, 24. Juni 2026: Mehrwertsteuer für die Sicherheit: Bundesrat passt Erhöhung auf 0,5 Prozentpunkte an – https://www.admin.ch/de/newnsb/ZLlBMFaCCyov



